
Haben Sie sich nach einem ersten Gespräch für einen Beraterwechsel zu meiner Kanzlei entschieden, so kümmere ich mich gerne um die Abwicklung des lästigen Papierkrams.
Ihr bisheriger Berater ist verpflichtet, mir in Ihrem Auftrag Ihre Unterlagen auszuhändigen. Einzige Voraussetzung hierbei ist, dass Sie keinerlei Rechnungen mehr mit diesem Berater offen haben. Auch die Übernahme und Weiterpflege von elektronisch erstellten Daten ist heutzutage in der Regel keinerlei Problem mehr.
Den Anfang der Beratertätigkeit durch mich bilden ein intensives persönliches Gespräch und die Sichtung Ihrer Unterlagen. Denn nur durch einen grundlegenden und offenen Einblick in Ihre wirtschaftliche Situation kann ich Ihnen auch eine für Sie optimale Leistung erbringen. Es hilft hier zum Beispiel weiter, sofort „heiße Eisen” anzusprechen, um die ich mich anschließend von vornherein kümmern kann. Ich bin also auf Ihr vollstes Vertrauen angewiesen.